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ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Mitgliedschaft
Mit Abschluss des Vertrages bestätigt das Mitglied, Angebote und Einrichtungen des Casa Vital ausgiebig geprüft zu haben und ist nunmehr berechtigt, diese innerhalb der Öffnungszeiten zu nutzen. Es bestätigt, gesund und in einer der angestrebten Nutzung der Einrichtungen des Casa Vital angemessen körperlichen Verfassung zu sein.


2. Nutzungsumfang und Mitgliedskarte
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Einrichtungen des Casa Vital. Eintritt und Nutzung sind nur nach Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte möglich. Die Kosten für die Mitgliedskarte sind in der Aufnahmegebühr enthalten. Mitgliedschaft und Karte sind nicht übertragbar.


3. Änderung der Öffnungszeiten
Die Casa Vital GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtungen in zumutbarer Weise zu ändern. Dieses gilt insbesondere, aber nicht nur, für christliche Feiertage (Ostern, Weihnachten, etc.) aber auch im falle notwendiger Reparatur- und Wartungs- arbeiten. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Mitgliedsbeiträgen. Gleiches gilt, wenn die Einrichtungen aus Gründen, die nicht von der Casa Vital GmbH zu vertreten sind, nicht genutzt werden können (höhere Gewalt).


4. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. eines Monats per Lastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen. Falls das Konto des Mitglieds keine entsprechende Deckung aufweist, sodass die Lastschrift nicht eingelöst bzw. zurückgegeben wird, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von fälligen Beiträgen in Verzug, die der Höhe nach mindestens zwei monatlichen Beiträgen entsprechen, so ist die Casa Vital GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis außer- ordentlich fristlos zu kündigen und Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
Die Casa Vital GmbH behält sich Preiserhöhungen um maximal 2,00 Euro pro Monat vor, die jeweils zum 01.01. eines Jahres wirksam werden können.


5. Laufzeit der Mitgliedschaft und Kündigung
Der Vertrag ist für die umstehend vereinbarte Laufzeit (Mindestlaufzeit) fest geschlossen. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
7.1 Stilllegung

Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen kann eine Vereinbarung über die Stilllegung die Mitgliedschaft getroffen werden. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro wird hierbei fällig. Bei Stilllegung des Vertrages verlängert sich die Vertragslaufzeit um die Monate der Stilllegung. Die Stilllegung des Vertrags ist in Textform zu beantragen. Vorübergehende Sportuntauglichkeit, z.B. infolge kurzer Erkrankungen bis zu einem Monat, entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
7.2 Kündigung
Kündigungen sind unter der Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit. Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung, die eine Nutzung der Einrichtungen des Casa Vital Fitnessstudios auf nicht absehbare Zeit unmöglich macht, ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Im Falle eines durch Vorlage der Ab- und Anmeldebescheinigung nachgewiesenen Umzugs in einen weiter als 30 Kilometer vom Casa Vital Fitnessstudio entfernten Ort, ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Casa Vital GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen.


6. Trainerpauschale
Quartalsweise alle 3 Monate im Voraus wird jedem Mitglied eine Trainerpauschale in Höhe von 12,00 Euro in Rechnung gestellt und automatisch abgebucht.


7. Haftung
Die Casa Vital GmbH haftet nicht für Gesundheitsschäden, die das Mitglied im Zuge der Nutzung der Einrichtungen erleidet. Ebenso wenig haftet die Casa Vital GmbH für Unfälle, die das Mitglied selbst verschuldet hat. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände des Mitglieds übernimmt die Casa Vital GmbH keine Haftung. Die Haftung der Casa Vital GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Gerichtsort ist Everswinkel.


8. Änderung der persönlichen Daten
Das Mitglied ist verpflichtet, der Casa Vital GmbH Änderungen relevanter Daten wie Anschrift, Bankverbindung, etc., umgehend mitzuteilen. Kosten für im Zuge von Adressermittlungen eventuell anfallende Gebühren werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.


9. Hausordnung
Es gilt die ausgehängte Hausordnung. Diese erkennt das Mitglied durch seine umseitige Unterschrift ausdrücklich an. Den Anweisungen des Trainings- und Aufsichtspersonals der Casa Vital GmbH ist folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen ist die Casa Vital GmbH zur fristlosen Kündigung und zur Erteilung eines Hausverbots berechtigt. Die Zahlung der Monatsbeiträge an die Casa Vital GmbH bleibt hiervon unberührt.


10. Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag ist vollständig. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
Das Mitglied hat eine Ausfertigung des Vertrags und der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten.

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